Dörte Poelzig
Die Dogmatik der unbenannten unentgeltlichen Zuwendungen im Zivilrecht
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- 10.1628/002268812800567096
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Der Begriff der unbenannten Zuwendung wurde ursprünglich im Familienrecht geprägt, ist allerdings bis heute nicht einhellig anerkannt. Doch nicht nur im Familienrecht, auch in den Bereichen des Gesellschafts- und des Stiftungsrechts zeigt sich das Bedürfnis, unentgeltliche Zuwendungen nicht stets als Schenkungen (§§ 516 ff. BGB) zu behandeln. Daher sind Rechtsnatur und Rechtsfolgen unbenannter Zuwendungen näher zu untersuchen.