Cover von: Die Drittwirkungen der Forderungsabtretung im Internationalen Privatrecht
Matthias Fervers

Die Drittwirkungen der Forderungsabtretung im Internationalen Privatrecht

Rubrik: Aufsätze
Jahrgang 86 (2022) / Heft 3, S. 617-643 (27)
Publiziert 30.06.2022
DOI 10.1628/rabelsz-2022-0054
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  • 10.1628/rabelsz-2022-0054
Beschreibung
Während Art. 14 Rom I-VO das Rechtsverhältnis zwischen Zedent und Zessionar und das Rechtsverhältnis zwischen Zessionar und Schuldner regelt, fehlt es nach wie vor an einer Kollisionsnorm für die Drittwirkungen der Forderungsabtretung. Die Anknüpfung dieser Drittwirkungen ist dementsprechend sehr umstritten. Teilweise wird eine Anwendung des Forderungsstatuts, teilweise eine Anwendung des Zessionsgrundstatuts vorgeschlagen; die mittlerweile wohl herrschende Meinung befürwortet eine Anknüpfung an den gewöhnlichen Aufenthalt des Zedenten. Dieser Beitrag soll zeigen, dass tatsächlich die Möglichkeit einer beschränkten Rechtswahl für die Zessionsparteien sachgerecht erscheint.