Rechtswissenschaft

Jörg Benedict

Die Ehe unter dem besonderen Schutz der Verfassung – Ein vorläufiges Fazit

Rubrik: Aufsätze
JuristenZeitung (JZ)

Jahrgang 68 () / Heft 10, S. 477-487 (11)

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Voraussichtlich noch in diesem Jahr wird entweder das BVerfG oder das Parlament eine Entscheidung zum Ehegattensplitting für homosexuelle Paare fällen und damit einen Schlusspunkt in einem gesellschaftspolitischen und verfassungsrechtlichen Diskurs setzen, der um den in Art. 6 Abs. 1 GG angelegten exklusiven Schutz der Ehe seit Jahrzehnten geführt worden ist. Dieses Finale ist Anlass genug, Zusammenhang und Wechselwirkung von gesellschaftlichem und »stillem« Verfassungswandel nachzuzeichnen. Schließlich bleibt die Frage, wofür Art. 6 Abs. 1 GG heute tatsächlich noch steht, überhaupt stehen kann.
Personen

Jörg Benedict Geboren 1966; Studium der Rechtswissenschaft, Philosophie, Soziologie an den Universitäten Greifswald und Rostock; 2007–08 Vertretungsprofessur (Universität Rostock); 2008–09 Vertretungsprofessur (LMU München); seit 2010 Lehrstuhlinhaber für »Bürgerliches Recht, Europäisches Privatrecht, Rechtsgeschichte und Rechtsphilosophie« und Dekan der Juristischen Fakultät der Universität Rostock.