Cover von: Die einseitige Erledigungserklärung im Verwaltungsprozess
Robert Pracht

Die einseitige Erledigungserklärung im Verwaltungsprozess

Rubrik: Aufsätze
Jahrgang 80 (2025) / Heft 8, S. 340-347 (8)
Publiziert 11.04.2025
DOI 10.1628/jz-2025-0136
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Beschreibung
Streitige und unstreitige Erledigungen treten im Verwaltungsprozess immer wieder auf. Weiter ungeklärt ist aber trotz dieser praktischen Bedeutung der Umgang mit der Situation einer sog. einseitigen Erledigungserklärung, die gesetzlich nicht ausdrücklich geregelt ist. Der Beitrag vertritt die These, dass in Bezug auf den Erledigungsbegriff Anleihen am Zivilprozess genommen werden sollten. Das führt zu einem engen Erledigungsbegriff auch im Verwaltungsprozess, der zugleich ein von der bisherigen Sichtweise abweichendes Verständnis der sog. Fortsetzungsfeststellungsklage in § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO nahelegt.