Mehrdad Payandeh
Die Entscheidung des UN-Ausschusses gegen Rassendiskriminierung im Fall Sarrazin Chancen und Grenzen des menschenrechtlichen Individualbeschwerdeverfahrens aus der Perspektive der deutschen Rechtsordnung
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Der Ausschuss der Vereinten Nationen für die Beseitigung der rassistischen Diskriminierung hat die Bundesrepublik dafür verurteilt, dass sie kein effektives Strafverfahren gegen Thilo Sarrazin durchgeführt hat. Die Entscheidung überzeugt indes weder in der Begründung noch im Ergebnis. Über den konkreten Fall hinaus verdeutlicht das Verfahren Chancen und Grenzen der in Deutschland wenig beachteten menschenrechtlichen Individualbeschwerdeverfahren.