Cover von: Die erbrechtliche Qualifikation des güterrechtlichen Viertels durch den EuGH und ihre Konsequenzen
Michael Sonnentag

Die erbrechtliche Qualifikation des güterrechtlichen Viertels durch den EuGH und ihre Konsequenzen

Rubrik: Besprechungsaufsatz
Jahrgang 74 (2019) / Heft 13, S. 657-666 (10)
Publiziert 02.07.2019
DOI 10.1628/jz-2019-0233
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  • 10.1628/jz-2019-0233
Beschreibung
Der EuGH hat das güterrechtliche Viertel des § 1371 Abs. 1 BGB in der Entscheidung »Mahnkopf« (JZ 2019, 670, in diesem Heft) entgegen der herrschenden Meinung in Deutschland ohne überzeugende Begründung erbrechtlich qualifiziert. Die besseren Gründe sprechen für eine güterrechtliche Qualifikation. Die Entscheidung führt zu schwierigen Anpassungs- und Substitutionsproblemen.