Michael Sonnentag
Die erbrechtliche Qualifikation des güterrechtlichen Viertels durch den EuGH und ihre Konsequenzen
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- 10.1628/jz-2019-0233
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Der EuGH hat das güterrechtliche Viertel des § 1371 Abs. 1 BGB in der Entscheidung »Mahnkopf« (JZ 2019, 670, in diesem Heft) entgegen der herrschenden Meinung in Deutschland ohne überzeugende Begründung erbrechtlich qualifiziert. Die besseren Gründe sprechen für eine güterrechtliche Qualifikation. Die Entscheidung führt zu schwierigen Anpassungs- und Substitutionsproblemen.