Rechtswissenschaft

Christian Hillgruber

Die Erlaubnis zum Erwerb eines Betäubungsmittels in tödlicher Dosis für Sterbenskranke

Grundrechtlich gebotener Zugang zu einer Therapie »im weiteren Sinne »?

Rubrik: Besprechungsaufsatz
JuristenZeitung (JZ)

Jahrgang 72 () / Heft 15-16, S. 777-785 (9)

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Das BVerwG (JZ 2017, 791, in diesem Heft) hat entschieden, dass der Erwerb eines Betäubungsmittels zum Zweck der Selbsttötung mit Rücksicht auf das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i. V. mit Art. 1 Abs. 1 GG) ausnahmsweise gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 6 BtMG erlaubnisfähig ist, wenn sich der suizidwillige Erwerber wegen einer schweren und unheilbaren Erkrankung in einer extremen Notlage befindet. Die Entscheidung überzeugt weder in ihren verfassungsrechtlichen Prämissen noch im Umgang mit dem einfachen Recht des BtMG, der vielmehr seinerseits verfassungswidrig ist. Dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte die Verantwortung für die Prüfung einer extremen Notlage eines Patienten zuzuweisen, die Voraussetzung für die Erteilung einer solchen Erwerbserlaubnis sein soll, ist auch rechtspolitisch verfehlt.
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