Martin Will
Die Erlaubnispflicht für gewerbliche Wohnimmobilienverwalter
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- 10.1628/jz-2019-0008
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Der Trend zur Regulierung des gewerblichen Sektors hält an. Nach der Honorar-Finanzanlagenberatung gemäß § 34h GewO und der Immobiliardarlehensvermittlung gemäß § 34i GewO hat der Gesetzgeber zum 1. 8. 2018 nun in § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 GewO auch eine Erlaubnispflicht für Wohnimmobilienverwalter eingeführt und dieses praktisch sehr bedeutsame, bislang kaum reglementierte Gewerbe damit erstmals einer grundlegenden Regulierung unterworfen. Im Folgenden stehen die Vorausssetzungen einer Erlaubniserteilung für Wohnimmobilienverwalter im Mittelpunkt, bevor ein Überblick über die weiteren wesentlichen Regulierungselemente gegeben wird.