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Cover von: Die erweiterte Haftung durch das ESMErgänzungsübereinkommen und der Rückzug des BVerfG aus der Integrationskontrolle
Markus C. Kerber

Die erweiterte Haftung durch das ESMErgänzungsübereinkommen und der Rückzug des BVerfG aus der Integrationskontrolle

Rubrik: Anmerkung: Verfassungsrecht
Jahrgang 78 (2023) / Heft 9, S. 408-409 (2)
Publiziert 28.04.2023
DOI 10.1628/jz-2023-0129
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  • 10.1628/jz-2023-0129
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Beschreibung
Der Zweite Senat des BVerfG hat eine Verfassungsbeschwerde gegen das Zustimmungsgesetz zum ESM-Änderungsübereinkommen abgewiesen. Die Beschwerdeführer hatten argumentiert, dass insbesondere die Durchführung einer Letztsicherung durch den ESM im Wege eines Dringlichkeitsverfahrens sowie seine Befugnis zur Einräumung vorsorglicher Kreditlinien die Kompetenzen des ESM strukturell verändere und daher für das Zustimmungsgesetz eine Zweidrittelmehrheit gemäß Art. 23 Abs. 1 Satz 3 GG erforderlich gewesen sei. Markus C. Kerber kritisiert die Entscheidung im Ergebnis und in der Begründung und sieht einen Rückzug des BVerfG aus der Verfassungssicherung durch Integrationskontrolle.