Rechtswissenschaft

Martin Böse

Die Europäische Staatsanwaltschaft »als« nationale Strafverfolgungsbehörde? Kritik eines neuen Rechtsschutzmodells

Rubrik: Aufsätze
JuristenZeitung (JZ)

Jahrgang 72 () / Heft 2, S. 82-87 (6)

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Mit dem Reformvertrag von Lissabon wurde in Art. 86 AEUV eine vertragliche Grundlage für die Errichtung einer Europäischen Staatsanwaltschaft geschaffen. Nach dem derzeit diskutierten Verordnungsentwurf soll die gerichtliche Kontrolle der neuen europäischen Strafverfolgungsbehörde durch die nationalen Gerichte ausgeübt werden. Die darin liegende Beschränkung der Zuständigkeit der Unionsgerichte erscheint mit Blick auf das vertragliche Rechtsschutzsystem höchst bedenklich. Diese Bedenken lassen sich auch unter Hinweis auf die hybride Struktur eines von der Europäischen Staatsanwaltschaft eingeleiteten Strafverfahrens, dessen Hauptverhandlung vor dem nationalen Gericht eines Mitgliedstaats geführt wird, nicht ausräumen.
Personen

Martin Böse Geboren 1969, Studium der Rechtswissenschaften in Göttingen und Leuven; 1996 Promotion; seit 1998 Wissenschaftlicher Assistent an der TU in Dresden; 2003 Habilitation; seit Dezember 2004 Professor an der Universität Bonn.