Hannes Henke
Die Expansion des Herkunftslandprinzips im europäischen Urheberrecht
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- 10.1628/zge-2020-0015
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Das internationale Urheberrecht hält mit dem Territorial- und dem Schutzlandprinzip für grenzüberschreitende Nutzungshandlungen wie insbesondere der Online-Nutzung von urheberrechtlich geschützten Inhalten gewichtige Hindernisse bereit. Diese lassen sich unter anderem mit dem sekundärrechtlichen Herkunftslandprinzip überwinden. Es besagt, dass eine Ware oder eine Dienstleistung, die nach den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaates ordnungsgemäß hergestellt und auf den Markt gebracht worden ist, grundsätzlich frei auf dem Markt der Europäischen Union zirkulieren darf. Es vereinfacht damit einerseits grenzüberschreitende Tätigkeiten, lässt andererseits aber nationale Unterschiede bestehen, womit bereits neue Probleme angedeutet sind. Dennoch hat sich der europäische Gesetzgeber auf dem Gebiet des Urheberrechts in jüngster Zeit wiederholt eines solchen Mechanismus bedient, dessen dogmatische Grundlagen (B.) sowie verschiedenen Anwendungsfelder inklusive der jeweiligen Konfliktpotentiale (C.) im Folgenden dargestellt werden sollen. Schließlich lassen sich daraus die allgemeinen Funktionen des Herkunftslandprinzips im europäischen Urheberrecht abstrahieren (D.).