Cover von: Die feministische Staatsanwältin
Tonio Walter

Die feministische Staatsanwältin

Rubrik: Anmerkung: Strafrecht
Jahrgang 79 (2024) / Heft 22, S. 1043-1048 (6)
Publiziert 06.11.2024
DOI 10.1628/jz-2024-0317
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Beschreibung
Der 5. Strafsenat des BGH befasst sich mit dem Problem befangener Staatsanwälte und hält die Teilnahme einer feministisch voreingenommenen Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft an der Hauptverhandlung in einem Verfahren (auch) wegen Vergewaltigung nur dann für einen revisiblen Verfahrensfehler, wenn sich ihr Verhalten als »Missbrauch staatlicher Macht darstellt« und das Gericht keine »Kompensation hierfür zum Ausdruck« bringt. Tonio Walter hingegen hält die Gerichte für verpflichtet, Hauptverhandlungen mit befangenen Staatsanwälten zu verweigern - und die Teilnahme eines solchen Staatsanwalts an einer Hauptverhandlung für einen absoluten Revisionsgrund.