Günter Reiner, Clemens Bogedain
Die GbR als Rechtsverfolgungs-Konsortium – Ein Beitrag zum Wesen der Personengesellschaft
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- 10.1628/jz-2020-0308
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Verfügt eine Personengesellschaft über ein genuines Gesellschaftsinteresse und – wenn ja – wie verhält sich dieses zu den Individualinteressen der Gesellschafter? Auf den ersten Blick dogmatisch anmutend, ist diese Frage vor allem im Kontext der kollektiven Rechtsdurchsetzung, wo auf Personengesellschaften als Prozessvehikel zurückgegriffen wird, praktisch relevant, insbesondere für die berufsrechtliche Zulässigkeit von Anspruchsbündelung und -durchsetzung. Doch auch vor dem Hintergrund der aktuellen Reformbestrebungen im Bereich des Personengesellschaftsrechts ist die Frage von Interesse: Die Anerkennung der Rechtsfähigkeit der Personengesellschaft gebietet, ihr auch ein Eigeninteresse zuzubilligen. Dieses wird maßgeblich durch ihren Gesellschaftszweck bestimmt, mag er auch darin bestehen, im Dienste der Gesellschafter zu handeln.