Jannes Drechsler
Die Grenzen zulässiger Werbung mit Bezug auf Olympische Spiele: eine Methodenkritik zum Olympiamarkenschutzgesetz
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Die Bezugnahme auf die Olympischen Spiele in der Werbung hat in Rechtsprechung und Literatur seit Inkrafttreten des Olympiamarkenschutzgesetzes für einige Diskussionen gesorgt. Dabei sind Fragen zutage getreten, die auf grundlegende Schwierigkeiten der Rechtsanwendung im Umgang mit Verhaltenserwägungen hinweisen. Die Auslegung des Tatbestandsmerkmals der »Verwechslungsgefahr« des § 3 Abs. 2 OlympSchG – die ähnlich auch im Markenrecht bedeutsam ist – verdeutlicht die Erforderlichkeit einer umfangreichen Nutzung sozialwissenschaftlicher Kenntnisse und Methoden. Insbesondere die Figuren des »normal informierten Verbrauchers« sowie des »Durchschnittsverbrauchers« sollten durch evidenzbasierte Verhaltenserwägungen gestützt werden.