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Cover von: Die Haftung des unredlichen Besitzers nach § 687 Abs. 2 BGB
Daniel Matthias Klocke

Die Haftung des unredlichen Besitzers nach § 687 Abs. 2 BGB

Rubrik: Aufsätze
Jahrgang 73 (2018) / Heft 13, S. 661-666 (6)
Publiziert 18.07.2018
DOI 10.1628/jz-2018-0173
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  • 10.1628/jz-2018-0173
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Beschreibung
Wer um sein fehlendes Besitzrecht weiß, ist nicht schutzwürdig. Die Rechtsordnung weist nicht ihm, sondern nach § 903 BGB dem Eigentümer die Nutzungsbefugnis zu. Nutzt, beschädigt oder veräußert der unredliche Besitzer die Sache, konkurriert eine Vielzahl von Anspruchsgrundlagen. Der nachfolgende Beitrag legt einen Schwerpunkt auf das oft betonte, aber selten vertiefte Nebeneinander der Ansprüche aus dem Eigentümer-Besitzer-Verhältnis nach den §§ 987 ff. BGB und den Ansprüchen aus angemaßter Eigengeschäftsführung nach§687 Abs.2 BGB.