Martin Fries
Die Hemmung der Verjährung durch Güteanträge im System der §§ 203 und 204 BGB
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Die jüngste Rechtsprechung des BGH zur Hemmung der Verjährung durch Güteanträge bemüht sich um einen Ausgleich der Interessen von Gläubiger und Schuldner, bringt stattdessen aber vor allem Rechtsunsicherheit für beide Seiten. Das gilt insbesondere für ein Urteil des IV. Zivilsenats (JZ 2016, 750, in diesem Heft) zur Rechtsmissbräuchlichkeit eines Güteantrags. Der Beitrag erörtert die aktuelle Rechtslage im Lichte der Regelungssystematik der §§ 203 und 204 BGB und leitet daraus einen Regelungsvorschlag für den Gesetzgeber ab.