Ferdinand Weber
Die Identität des Unionsrechts im Vorrang
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Ein Urteil der Großen Kammer des EuGH vom 21. Dezember 2021 zu Rechtsstaatsdefiziten in Rumänien unterstreicht die Schutzbedürftigkeit der Unionsrechtsordnung. Die Umstände zeigen ein weiteres Mal plastisch, dass ihre Achillesferse in den nationalen Justizsystemen der Mitgliedstaaten liegt. Der EuGH stemmt sich den Entwicklungen mit einer weiteren Ertüchtigung der Werte der Union unter Hinweis auf besondere Beitrittspflichten Rumäniens entgegen. Von zentraler Bedeutung jenseits des Falles sind die Ausführungen zum unbedingten Anwendungsvorrang des Unionsrechts. Die Argumentation gleicht einer Abschlussfigur, die die Problematik unvereinbarer Letztentscheidungsansprüche zugunsten des Unionsrechts auflösen soll. Das gelingt nicht, weil die verfassungsrechtlichen Grundlagen des Integrationsprozesses und ihre Akteurspluralität selektiv ausgeblendet werden.