Cover von: Die Immunität ausländischer Staaten im Recht der Volksrepublik China
Knut Benjamin Pißler

Die Immunität ausländischer Staaten im Recht der Volksrepublik China

Rubrik: Aufsätze
Jahrgang 88 (2024) / Heft 3, S. 527-555 (29)
Publiziert 09.09.2024
DOI 10.1628/rabelsz-2024-0045
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  • 10.1628/rabelsz-2024-0045
Beschreibung
Der Ständige Ausschuss des Nationalen Volkskongresses hat das Gesetz der VR China über die Immunität ausländischer Staaten (Immunitätsgesetz) verabschiedet, das am 1.Januar 2024 in Kraft getreten ist. Das Gesetz ist eine legislatorische Maßnahme zum Aufbau einer „Rechtsherrschaft mit Außenberührung“, die nach innen wie nach außen gerichtet ist. Nach innen führt es dazu, dass nun die Gerichte der Volksrepublik China in Anspruch genommen werden können, um ausländische Staaten zu verklagen. Nach außen ermöglicht das Immunitätsgesetz China eine aktive Mitwirkung an der Entwicklung des Völkergewohnheitsrechts, da dort weiterhin viele Regeln der restriktiven Immunität nicht abschließend geklärt sind. Diese aktive Mitwirkung ist ein erklärtes Ziel der unter XI Jinping ausgerufenen Rechtsherrschaft mit Außenberührung: um dem chinesischen Recht einen höheren Stellenwert auf internationaler Ebene zu geben und die chinesische Regierung wie die chinesischen Gerichte in die Lage zu versetzen, die Gestaltung internationaler Rechtsnormen zu beeinflussen.