Rechtswissenschaft

Christian Gomille

Die Informationshaftung im europäischen Kollisionsrecht

Rubrik: Aufsätze
JuristenZeitung (JZ)

Jahrgang 72 () / Heft 6, S. 289-295 (7)

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Erleidet der Empfänger einer unzutreffenden Information einen primären Vermögensschaden, konstruiert das deutsche Privatrecht eine schuldrechtliche Sonderbeziehung zwischen ihm und dem Absender, um so Ersatzansprüche aufgrund von § 280 Abs. 1 BGB zu ermöglichen. Dieses Vorgehen ist der besonderen Struktur des deutschen Deliktsrechts geschuldet. Der Beitrag geht den Fragen nach, wie wesentliche Konstellationen der Informationshaftung im europäischen Kollisionsrecht zu qualifizieren sind und zur Anwendung welchen Rechts diese Qualifikation jeweils führt.
Personen

Christian Gomille Geboren 1977; Studium der Rechtswissenschaften in München; Referendariat in München und Paris; Rechtsanwalt in einer auf IT- und Medienrecht spezialisierten Kanzlei; wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Ludwig-Maximilians-Universität München; 2009 Promotion; 2015 Habilitation; seit 2012 Juniorprofessor für Bürgerliches Recht sowie deutsches und internationales Zivilverfahrensrecht, Universität Augsburg.