Christian Brand, Dennis Reschke
Die Inhabilitätsanordnung des § 6 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 GmbHG im Spannungsfeld des strafprozessualen Verbots der reformatio in peius
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- 10.1628/002268811798217972
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Es kann heute als Allgemeinplatz gelten, dass materielles Wirtschaftsstrafrecht erheblich von den Materien des Gesellschafts- und Insolvenzrechts beeinflusst wird. Eine dieser Beeinflussungen, der die nachfolgenden Zeilen gewidmet sind und die bislang in Rechtsprechung und Schrifttum unbemerkt blieb, reicht sogar bis in die Strafprozessordnung. Es geht um die Frage, inwieweit vor dem Hintergrund des neugefassten § 6 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 GmbHG eine Schuldspruchänderung in der Berufungs- bzw. Revisionsinstanz statthaft ist, wenn daran als Folge die Inhabilität des verurteilten Geschäftsführers anknüpft.