Peter McColgan
Die Inhaltskontrolle von Datenschutzerklärungen ist keine Inhaltskontrolle
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- 10.1628/acp-2021-0030
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Die Regulierung von Plattformen ist in aller Munde. Die digitale Macht der Plattformen findet ihre rechtliche Grundlage in den Rechten und Befugnissen, die sie sich von ihren Nutzern einräumen lassen. Die dafür notwendigen Erklärungen bewegen sich an der Schnittstelle zweier Regelungsinstrumente privater Ordnung im digitalen Raum: des Datenschutzrechts und des AGB-Rechts. Das Verhältnis dieser beiden Rechtsgebiete ist zunächst vereinzelt betrachtet worden. Insofern wurde festgestellt, dass eine vollständige Rezeption des Datenschutzes im Privatrecht noch ausstehe. Jüngst haben sich erste Monografien der Frage angenommen.