Karl-Heinz Ladeur
Die Kollision von Meinungsfreiheit und Ehrenschutz in der interpersonalen Kommunikation
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- 10.1628/jz-2020-0312
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Fälle des Konflikts zwischen Ehrschutz und Meinungsfreiheit erreichen im Wege der Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche Entscheidungen sowohl in Zivil- als auch in Strafsachen regelmäßig das BVerfG. Die zuständigen Kammern des Ersten Senats haben die Orientierung für die Fachgerichte zuletzt eher erschwert. Auch der – in der Pressemitteilung des BVerfG so bezeichnete – Versuch einer »Klarstellung« durch vier Beschlüsse der 2. Kammer stellt – hinsichtlich des Kriteriums des »Sachbezugs« von Äußerungen – nur einen bescheidenen Fortschritt dar. Die Aussagen zur Notwendigkeit der Berücksichtigung von Umständen der jeweiligen Kommunikationssituation führen im Ergebnis zu einer Schwächung von Persönlichkeitsrechten.