Isabel Tillmann
Die Kulturverträglichkeitsprüfung: Erfahrungen aus der Praxis
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- 10.1628/186723717X15097154394226
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Culture and cultural heritage may be fostered by financial support. However, much more important is that culture has a place in the daily governmental, legislative and administrative work. For that purpose, Germany has established the office of a Federal Government Commissioner for Culture and the Media within the federal government. The office has the rank of a ministry. The article describes the organizational structure, the tasks and some daily issues the office has to cope with. An essential part of the article describes the socalled »cultural mainstreaming«, a new instrument established on national and before also on EU-Union-Law level. Its task is to create sensitivity for cultural concerns in any regulation or communication by public authorities. Der Beitrag befasst sich mit wichtigen rechtlichen Rahmenbedingungen der Kultur. Auch wenn als Ergebnis der jüngsten Haushaltsverhandlungen der Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2018 eine Steigerung von 312 Mio. € für kulturelle Institutionen und Projekte vorsieht - eine Steigerung von 23 % gegenüber dem Regierungsentwurf des Vorjahres - soll es nicht um Details der finanziellen Förderung von Kultur gehen, sondern um Förderung durch rechtliche Gestaltung. Die sog. »Kulturverträglichkeitsprüfung« betrifft eine zentrale Aufgabe der Kulturpolitik. Ex-Bundestagspräsident Norbert Lammert zufolge ist der Begriff der Kulturverträglichkeitsprüfung einer, der »elektrisiere«. Im Beitrag soll weniger auf die bisherigen - durchaus zahlreichen - Verdienste der Kulturverträglichkeitsprüfung abgestellt werden, betont werden soll das Verfahren der Prüfung, dabei sollen einige - auch nach vielen Jahren noch bestehende - Missverständnisse geklärt und die zentrale Frage gestellt werden, wie gewährleistet wird, dass kulturelle Belange bei politisch relevanten Vorhaben hinreichend berücksichtigt werden. Dazu muss auch gefragt werden, wer hier was prüft.