Ekkehard Schumann
Die Landesverfassungsbeschwerde gegen Entscheidungen in bundesrechtlichen Verfahren
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- 10.1628/jz-2021-0137
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Vor fast 25 Jahren hat das Bundesverfassungsgericht die Befugnis der Landesverfassungsgerichte zur Prüfung und auch zur Kassation von Gerichtsentscheidungen bejaht, die auf bundesrechtlichen Verfahrensvorschriften (vor allem ZPO und StPO) beruhen. Eine neuere Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs gibt Anlass, eine Entwicklung nachzuzeichnen, die zu einem Aufschwung der Landesverfassungsgerichtsbarkeit – und auch zu einer Stärkung des Schutzes von Prozessgrundrechten – geführt hat.