Rechtswissenschaft

Ekkehard Schumann

Die Landesverfassungsbeschwerde gegen Entscheidungen in bundesrechtlichen Verfahren

Rubrik: Aufsätze
JuristenZeitung (JZ)

Jahrgang 76 () / Heft 8, S. 373-381 (9)
Publiziert 12.04.2021

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Vor fast 25 Jahren hat das Bundesverfassungsgericht die Befugnis der Landesverfassungsgerichte zur Prüfung und auch zur Kassation von Gerichtsentscheidungen bejaht, die auf bundesrechtlichen Verfahrensvorschriften (vor allem ZPO und StPO) beruhen. Eine neuere Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs gibt Anlass, eine Entwicklung nachzuzeichnen, die zu einem Aufschwung der Landesverfassungsgerichtsbarkeit – und auch zu einer Stärkung des Schutzes von Prozessgrundrechten – geführt hat.
Personen

Ekkehard Schumann Geboren 1931; Studium der Philosophie und Rechtswissenschaften an der FU Berlin, in Zürich, München, London und Ann Arbor; 1958–1967 Wissenschaftlicher Assistent an der Universität München; 1961 Promotion; 1967 Habilitation; 1967–2000 Lehrstuhl für Prozeßrecht und Bürgerliches Recht an der Universität Regensburg; 1984 Bundesverdienstkreuz am silbernen Bande; 1988 Bundesverdienstkreuz I. Klasse sowie weitere Auszeichnungen.