Helmut Lecheler
Die Mitwirkungsgesetzgebung an der europäischen Integration vor und nach dem Urteil des BVerfG zum Lissabon-Vertrag
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- 10.1628/002268809790030358
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Die Mitwirkung der deutschen Gesetzgebungsorgane an der europäischen Einigung, die Art. 23 GG vorsieht, ist inzwischen mehrfach ausgeweitet worden – vor allem beim Versuch einer Verfassungsgebung sowie anschließend bei der Vertragsänderung durch den Lissabon-Vertrag. Das BVerfG (JZ 2009, 890) hat die Bemühungen des Gesetzgebers für unzureichend gehalten und konkrete Vorgaben gemacht. Der Weg bis zu deren Umsetzung mit Gesetz vom 22.9.2009 und die Frage nach der Notwendigkeit einer so engen Bindung der deutschen Vertreter in den Organen der EU ist Gegenstand der nachfolgenden Erörterung.