Michael Heese
Die Musterfeststellungsklage und der Dieselskandal
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- 10.1628/jz-2019-0156
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Der Gesetzgeber hat auf den Dieselskandal hin zum 1. November 2018 ein allgemeines Instrument des kollektiven Rechtsschutzes eingeführt. Das Musterfeststellungsverfahren gegen die Volkswagen AG mit mehr als 400 000 Beteiligten wird sogleich zum Lackmustest. Der Beitrag stellt das neue Verfahren im Kontext des Dieselskandals vor und skizziert die parallelen Entwicklungen im europäischen Zivilprozessrecht. Die gewollt halbherzige Reform verdient keinen Beifall. Der kollektive Rechtsschutz bleibt weiterhin das Stiefkind des deutschen Zivilprozessrechts und der Reformstau besteht sowohl bei der kollektiven als auch bei der individuellen Rechtsdurchsetzung fort.