Jan Wilhelm
Die Neuentstehung des Vermieterpfandrechts beim Grundstückserwerber und die Rangänderung beim Pfand
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- 10.1628/002268815X14238138656669
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Mit seiner Entscheidung vom 15. 10. 2014 (JZ 2015, 366, in diesem Heft) hat der BGH sich mit dem Verhältnis zwischen dem Pfandrecht des bisherigen Vermieters und dem des Nachfolgers in Grundstückseigentum und Mietverhältnis befasst. Aber nicht nur dieses Verhältnis war zu klären. Nach dem Sachverhalt stellt sich zudem die Frage, ob das Rangverhältnis zwischen Pfandrechten an derselben Sache geändert werden kann und ob das Entsprechende für das Verhältnis zwischen einer Sicherungsübereignung und einem Pfandrecht gilt. Der BGH bezieht dieses Problem freilich in seine Entscheidung nicht ein.