Jochen Hoffmann, Simon Horn
Die Neuordnung des internationalen Personengesellschaftsrechts
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Das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) reformiert nicht nur das Sachrecht, sondern auch die international-privatrechtliche Anknüpfung: Die neu geschaffene Regelung des Sitzes in § 706 BGB hat in Übereinstimmung mit § 4a GmbHG, § 5 AktG einen kollisionsrechtlichen Regelungsgehalt und gibt die Verwaltungssitzanknüpfung nunmehr auch für einge tragene Personengesellschaften auf. Aufgrund der erheblichen Bedeutung der Registereintragung für die Anknüpfung erhalten auch sachrechtliche Vorschriften wie das Verbot der gewillkürten Löschung (§ 707a Abs. 4 BGB) international-privatrechtliche Relevanz. Umgekehrt sind kollisionsrechtliche Konsequenzen bei der Auslegung des anknüpfungsrelevanten Sachrechts zu berücksichtigen, insbesondere zur Vermeidung unbeabsichtigter Statutenwechsel. Zudem werden durch die Aufnahme der eingetragenen GbR in den Kreis der umwandlungsfähigen Gesellschaften auch die Möglichkeiten grenzüberscheitender Umwandlungen von Personengesellschaften erheblich erweitert.