Cover von: Die Normalität der Normativität
Ino Augsberg

Die Normalität der Normativität

Rubrik: Aufsätze
Jahrgang 75 (2020) / Heft 9, S. 425-431 (7)
Publiziert 04.05.2020
DOI 10.1628/jz-2020-0142
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  • 10.1628/jz-2020-0142
Beschreibung
Nach der zentralen Doktrin der neukantianischen Rechtsphilosophie kann objektive Geltung niemals aus einem bloßen Seinszustand abgeleitet werden. Normalität und Normativität bezeichnen somit zwei kategorial zu unterscheidende Bereiche. Quer zu dieser klassischen Sichtweise lässt sich fragen, inwieweit jene Unterscheidung zwar nicht einfach aufzugeben, aber zu verkomplizieren ist. In dieser Perspektive erscheint Normalität ebenso als Ergebnis einer normativ geprägten sozialen Konstruktion wie umgekehrt in die Normativität immer schon eine bestimmte Normalitätsvorstellung eingewoben ist.