Rechtswissenschaft

Ino Augsberg

Die Normalität der Normativität

Rubrik: Aufsätze
JuristenZeitung (JZ)

Jahrgang 75 () / Heft 9, S. 425-431 (7)
Publiziert 04.05.2020

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Nach der zentralen Doktrin der neukantianischen Rechtsphilosophie kann objektive Geltung niemals aus einem bloßen Seinszustand abgeleitet werden. Normalität und Normativität bezeichnen somit zwei kategorial zu unterscheidende Bereiche. Quer zu dieser klassischen Sichtweise lässt sich fragen, inwieweit jene Unterscheidung zwar nicht einfach aufzugeben, aber zu verkomplizieren ist. In dieser Perspektive erscheint Normalität ebenso als Ergebnis einer normativ geprägten sozialen Konstruktion wie umgekehrt in die Normativität immer schon eine bestimmte Normalitätsvorstellung eingewoben ist.
Personen

Ino Augsberg ist Inhaber des Lehrstuhls für Rechtsphilosophie und Öffentliches Recht an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel.