Zurück zum Heft
Cover von: Die praktische Bedeutung des UN-Kaufrechts in Deutschland
Justus Meyer

Die praktische Bedeutung des UN-Kaufrechts in Deutschland

Rubrik: Aufsätze
Jahrgang 85 (2021) / Heft 2, S. 357-401 (45)
Publiziert 15.04.2021
DOI 10.1628/rabelsz-2021-0004
  • Artikel PDF
  • Open Access
    CC BY 4.0
  • 10.1628/rabelsz-2021-0004
Aufgrund einer Systemumstellung kann es vorübergehend u.a. zu Zugriffsproblemen kommen. Wir arbeiten mit Hochdruck an einer Lösung. Wir bitten um Entschuldigung für die Umstände.
Beschreibung
Das UN-Kaufrecht ist in mancherlei Hinsicht ein klarer Erfolg: Weltweit orientieren sich Reformen des Vertragsrechts an diesem internationalen Regelwerk. Im September 2020 wurde Portugal zum 94. Vertragsstaat. Die Bedeutung des internationalen Warenhandels nimmt stetig zu. Über die Akzeptanz des UN-Kaufrechts bei international agierenden Unternehmen und ihren Beratern herrscht hingegen weiterhin Unsicherheit. Die vorliegende Untersuchung basiert auf einer Befragung von 554 Rechtsanwälten in Deutschland und vergleicht die Antworten mit Ergebnissen von 2004 sowie aus Österreich und der Schweiz. Danach unterliegen die streitig verhandelten internationalen Kaufverträge überwiegend nicht dem UN- Kaufrecht, und der Anteil derjenigen, die regelmäßig eine Rechtswahlklausel mit CISG-Ausschluss verwenden, ist sogar seit 2004 von 42,2 auf 52,9 % gestiegen. In Österreich und der Schweiz ist dieser Anteil ebenfalls gestiegen und liegt noch höher als in Deutschland. Viele Anwälte nehmen die Vorteile eines neutralen Rechtsregimes durchaus wahr. Den Unternehmen sind aber offenbar Rechtswahlklauseln, die ausschließlich das heimische Recht berufen, leichter zu vermitteln.