Rechtswissenschaft

Rainer Wahl

Die Rechtsbildung in Europa als Entwicklungslabor

Rubrik: Aufsätze
JuristenZeitung (JZ)

Jahrgang 67 () / Heft 18, S. 861-870 (10)

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Die gängige Europäisierungsdiskussion nimmt vom Gesamtverhältnis zwischen dem EU-Recht und den mitgliedstaatlichen Rechtsordnungen nur eine Seite ins Blickfeld, nämlich die Einwirkung des EU-Rechts auf das mitgliedstaatliche Recht, das in einer Betroffenenrolle wahrgenommen wird. Vor dieser »Einwirkung« steht aber die andere, die erste Seite dieses Gesamtverhältnisses, die Entstehung des EU-Rechts. Dieser – entscheidende – Teil des Gesamtverhältnisses bedarf mehr Aufmerksamkeit. Hier entscheidet sich der Inhalt des später vorrangigen EU-Rechts. Wenn zu befürchten ist, dass dieses zu Systembrüchen im deutschen Recht oder Ähnlichem führen könnte, dann muss die rechtspolitische Diskussion an dieser Stelle und zu dieser Zeit geführt werden, dann müssen Politik und rechtspolitisch argumentierende Rechtswissenschaft hier mitwirken.
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