Erol Pohlreich
Die Rechtsprechung zum Beruhenserfordernis im Revisionsverfahren – zulässige Präzisierung oder Beitrag zur Desorientierung?
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Ob die Vorschriften der Strafprozessordnung über die Revision dem Rechtsschutzsuchenden noch eine verlässliche Einschätzung der Voraussetzungen eines Rechtsmittelerfolgs ermöglichen, muss bezweifelt werden. Denn die Rechtsprechung insbesondere zur Frage, ob das Urteil auf einer Verletzung des Gesetzes beruht (§ 337 Abs. 1 StPO), hat sich weit von Wortlaut und Systematik jener Vorschriften entfernt. Im Folgenden wird untersucht, welche Konsequenzen sich aus den zunächst näher aufzuzeigenden Erkennbarkeitsdefiziten hinsichtlich der Gebote des effektiven Rechtsschutzes und der Rechtsmittelklarheit ergeben.