Gerhard Wagner
Die Richtlinie über KI-Haftung: Viel Rauch, wenig Feuer
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Der europäische Gesetzgebungsakt zur Regelung der Haftung für künstlich-intelligente Systeme wurde mit Spannung erwartet und mit hohen Erwartungen verknüpft. Gemessen daran ist der nunmehr vorgelegte Entwurf einer Richtlinie zur KI-Haftung eine Enttäuschung. Die Kommission hat von einer weiteren Harmonisierung des europäischen Deliktsrechts Abstand genommen und begnügt sich damit, beweisrechtliche Regelungen in die nationalen Deliktsrechte zu implantieren. Die vorgeschlagenen Regelungen begründen keine Haftung für KI-Systeme, sondern setzen sie voraus. Die Zurückhaltung der Kommission wird verständlich, wenn der parallel vorgelegte Entwurf einer neuen Produkthaftungs-Richtlinie mitberücksichtigt wird. Beide Richtlinien zusammen führen das europäische Haftungsrecht in die digitale Zukunft.