Stanley L. Paulson
Die spätere Allgemeine Rechtslehre von Hermann Kantorowicz
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- 10.1628/jz-2018-0275
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Als Rechtstheoretiker ist Hermann Kantorowicz vor allem als Verfasser seiner 1906 erschienenen »Kampfschrift« bekannt. Weniger bekannt ist, dass er bereits vier Jahre später begann, sich vom Naturalismus der »Kampfschrift« zu distanzieren. Diese Entwicklung erreichte ihren Kulminationspunkt in den 1920er Jahren, als Kantorowicz seine Allgemeine Rechtslehre als Badener Neukantianer verfasste. In dieser Zeit sind die Ähnlichkeiten zwischen der Position von Kantorowicz und der seines engen Freundes Gustav Radbruch unverkennbar.