Rechtswissenschaft
Tristan Barczak
Die Staatsanwaltschaft als »Justizbehörde«
Ein Grenzgang zwischen Zweiter und Dritter Gewalt
Jahrgang 75 (2020) / Heft 23,
S. 1125-1134 (10)
Publiziert 30.11.2020
Der deutschen Anklagebehörde fehlt aus europarechtlicher Perspektive die notwendige Unabhängigkeit. Der Beitrag spürt der Staatsanwaltschaft, die weder klassische Verwaltungsbehörde noch Rechtsprechungsorgan ist, rechtshistorisch, -begrifflich und verfassungstheoretisch nach. Mit der Zuordnung der Staatsanwaltschaft zur Dritten Gewalt wird ein verfassungs- und unionsrechtskonformer Ausweg aus der endlosen Suche nach ihrer gewaltenteiligen Verortung sowie ein mögliches Ende der externen Weisungsbefugnis aufgezeigt.