Frank Peter Schuster
Die strafbefreiende Selbstanzeige im Steuerstrafrecht – Auslaufmodell oder notwendige Brücke in die Steuerehrlichkeit?
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Bereits im Mai 2010 wurde die Selbstanzeige in einer Grundsatzentscheidung vom 1. Strafsenat deutlich zurechtgestutzt, kurz nachdem er die Sonderzuständigkeit für Steuer- und Zollstrafsachen übernommen hatte. Der Gesetzgeber zog im April 2011 durch das SchwarzgeldbekämpfungsG nach. Auf ihrer Jahrestagung im Mai 2014 haben die Finanzminister der Länder Eckpunkte zur weiteren Verschärfung beschlossen; ein dahingehender Entwurf der Bundesregierung wurde im Dezember 2014 vom Bundestag verabschiedet. All dies gibt Anlass, sich in einem aktuellen Kontext mit der Steuerhinterziehung und dem Selbstanzeigeprivileg zu beschäftigen.