Ferdinand Kirchhof
Die Teilung der Gewalten im Finanzrecht
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- 10.1628/jz-2018-0262
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Obwohl die Besonderheiten des Steuerrechts eigentlich eine sorgfältige Beachtung des Grundsatzes der Gewaltenteilung nahelegen, wird die Rechtsetzung dort von einer entschlossenen Bundesfinanzverwaltung weitgehend in die Hand genommen. Sie nimmt auch zuweilen der höchstrichterlichen Rechtsprechung ihre Wirksamkeit. In Art. 108 GG ist bereits konstitutionell eine Dominanz der Bundesfinanzverwaltung angelegt. Die Gewaltenteilung bietet im Steuerrecht ein anderes Bild als in sonstigen Rechtsbereichen.