Steffen Augsberg, Reinhard Merkel
Die Tragik der Triage – straf- und verfassungsrechtliche Grundlagen und Grenzen
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- 10.1628/jz-2020-0223
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Im Kontext der Intensivmedizin bezeichnet »Triage« ein Verfahren der priorisierten, also nach Vor- und Nachrang geordneten Verteilung knapper lebenserhaltender Ressourcen unter einer Anzahl von Patienten, deren akuter Bedarf in seiner Gesamtheit die verfügbaren Ressourcen übersteigt. Solche Verteilungs- und damit notgedrungen zugleich Verweigerungsentscheidungen sind im Extremfall Entscheidungen über Leben und Tod. Auch für die Intensivstationen dieses Landes sind sie im Zuge der Corona-Krise zu einer bedrohlichen Möglichkeit geworden. Dass sie schwierige Rechtsfragen aufwerfen, liegt auf der Hand. Der Beitrag analysiert die aktuelle Diskussion und unternimmt es, straf- wie verfassungsrechtliche Grenzen solcher Entscheidungen aufzuzeigen und zu begründen.