Rechtswissenschaft

Reinhard Merkel, Steffen Augsberg

Die Tragik der Triage – straf- und verfassungsrechtliche Grundlagen und Grenzen

Rubrik: Aufsätze
JuristenZeitung (JZ)

Jahrgang 75 () / Heft 14, S. 704-714 (11)
Publiziert 13.07.2020

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Im Kontext der Intensivmedizin bezeichnet »Triage« ein Verfahren der priorisierten, also nach Vor- und Nachrang geordneten Verteilung knapper lebenserhaltender Ressourcen unter einer Anzahl von Patienten, deren akuter Bedarf in seiner Gesamtheit die verfügbaren Ressourcen übersteigt. Solche Verteilungs- und damit notgedrungen zugleich Verweigerungsentscheidungen sind im Extremfall Entscheidungen über Leben und Tod. Auch für die Intensivstationen dieses Landes sind sie im Zuge der Corona-Krise zu einer bedrohlichen Möglichkeit geworden. Dass sie schwierige Rechtsfragen aufwerfen, liegt auf der Hand. Der Beitrag analysiert die aktuelle Diskussion und unternimmt es, straf- wie verfassungsrechtliche Grenzen solcher Entscheidungen aufzuzeigen und zu begründen.
Personen

Reinhard Merkel ist Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht und Rechtsphilosophie an der Universität Hamburg.

Steffen Augsberg ist Professor für Öffentliches Recht, insbesondere Recht des Gesundheitswesens, an der Universität des Saarlandes.