Julia Kraft
Die Umkehrhypothek im Zivilprozess
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- 10.1628/acp-2022-0016
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Was ist eine Umkehrhypothek? Und welche zivilprozessualen Probleme sind mit ihr verbunden? Diese Fragen bilden den Gegenstand des nachfolgenden Beitrags. Sie werden in fünf Schritten beantwortet: Zunächst wird geklärt, wie eine Umkehrhypothek typischerweise in der Praxis »funktioniert« (hierzu I.). Im Anschluss ist die Umkehrhypothek in die besonderen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzesbuches für Verbraucherdarlehensverträge (§§ 491 ff. BGB) einzuordnen (hierzu II.). Sodann wird eine haftungsrechtliche Besonderheit der Umkehrhypothek – die vertragliche Haftungsbeschränkung auf die Wohnimmobilie – näher beleuchtet (hierzu III.) sowie die Frage beantwortet, wie sich diese Haftungsvereinbarung auf die gerichtliche Durchsetzung des Anspruchs auf Darlehensrückzahlung auswirkt (hierzu IV.). Dabei wird sich zeigen, dass die vertragliche (gegenständliche) Haftungsbeschränkung und ihre prozessuale Umsetzung zwar eine Überschuldung des Verbrauchers verhindern können, der Verbraucherschutz aber gleichwohl unvollendet bleibt.