Leon Theimer
Die unionsrechtliche Zukunft des Schadensersatzes wegen Verletzung einer ausschließlichen Gerichtsstandsvereinbarung
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Die Thematik des Schadensersatzes wegen Verletzung einer ausschließlichen Gerichtsstandsvereinbarung zieht die Rechtswissenschaft seit geraumer Zeit in ihren Bann. Einst eine Eigenheit des common law, wird derartiger Schadensersatz mittlerweile auch in den Rechtsordnungen Spaniens und Deutschlands anerkannt. In letzter Zeit ist dabei die unionsrechtliche Dimension der Thematik in den Vordergrund gerückt. Trotz einer kürzlichen Entscheidung des EuGH ist die Vereinbarkeit des Schadensersatzes wegen Verletzung einer ausschließlichen Gerichtsstandsvereinbarung mit der Brüssel Ia-VO weiterhin nicht abschließend geklärt. Der Beitrag geht dieser Frage im Hinblick auf Hürden aus der Rechtsprechung des EuGH zu (Quasi-)Prozessführungsverboten, anerkennungsrechtliche Hürden sowie dogmatische Hürden nach. Als Maßstab dient der Grundsatz des gegenseitigen Vertrauens. Zudem wird erstmals auch die grundrechtliche Dimension der Thematik beleuchtet. Der Beitrag kommt zu dem Ergebnis, dass der Schadensersatz wegen Verletzung einer ausschließlichen Gerichts-standsvereinbarung einer Zukunft in der Union jedenfalls dann entgegenblicken kann, wenn das derogierte Gericht zuvor keine Entscheidung getroffen oder seine Zuständigkeit abgelehnt hat.