Christoph Ohler
Die Vereinbarkeit von Investor-Staat-Schiedsverfahren mit deutschem und europäischem Verfassungsrecht
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Der vorliegende Beitrag untersucht, ob Investor-Staat-Schiedsverfahren mit rechtsstaatlichen Vorgaben und den Anforderungen des Demokratieprinzips vereinbar sind. Während sich für das deutsche Verfassungsrecht feststellen lässt, dass das Grundgesetz sich solchen Formen der Streitbeilegung nicht entgegenstellt, ist die europarechtliche Rechtslage schwieriger. Nicht zuletzt aufgrund des Gutachtens 2/13 des EuGH, das das Beitrittsübereinkommen zur EMRK zum Gegenstand hatte, stellen sich offene Fragen, wie die hohen Anforderungen des EuGH sichergestellt werden können. Der Beitrag plädiert daher für eine Ergänzung der Investitionsschutzabkommen um eine Vorlagepflicht der Schiedsgerichte zum EuGH, wenn in einem Schiedsverfahren unionsrechtliche Fragestellungen entscheidungserheblich sind.