Cover von: Die Verfassungswidrigkeit der Härteentscheidung nach § 765a ZPO wegen Verstoßes gegen den Richtervorbehalt aus Art. 92 GG
Hans Friedhelm Gaul

Die Verfassungswidrigkeit der Härteentscheidung nach § 765a ZPO wegen Verstoßes gegen den Richtervorbehalt aus Art. 92 GG

Rubrik: Aufsätze
Jahrgang 68 (2013) / Heft 22, S. 1081-1089 (9)
Publiziert 09.07.2018
DOI 10.1628/002268813X13802644028831
Veröffentlicht auf Englisch.
  • Artikel PDF
  • lieferbar
  • 10.1628/002268813X13802644028831
Beschreibung
In letzter Zeit musste sich das BVerfG wieder häufiger mit Fällen beschäftigen, in denen Vollstreckungsschuldner im Rahmen eines Härteantrags Suizidgefahr geltend gemacht haben. Nicht zuletzt diese Konstellation, in der es um höchstrangige Rechtsgüter geht, belegt, dass der durch die Übertragung der Entscheidung gemäß § 765a ZPO auf den Rechtspfleger geschaffene verfassungswidrige Zustand endlich beseitigt werden muss. Der folgende Beitrag zeigt, auf welchen Wegen dies geschehen kann.