Karlheinz Muscheler
Die verfehlte Rechtsprechung des BGH zu Fortsetzungsfeststellungsbeschwerden nach § 62 FamFG bei Anordnung einer Betreuung
Rubrik: Anmerkung: Zivilrecht. Familienrecht
Jahrgang 80 (2025) /
Heft 9,
S. 416-420
(5)
Publiziert 24.04.2025
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Der XII. Zivilsenat des BGH hatte im Januar 2025 über die Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Betreuerbestellung zu entscheiden, nachdem die Betreute verstorben war. Den Feststellungsantrag hatte ihr Enkel, der zugleich Vorsorgebevollmächtigter war, gestellt. Der Senat bestätigt in der Entscheidung einmal mehr seine langjährige Rechtsprechung, dass einem nicht unmittelbar Betroffenen die Antragsberechtigung nach § 62 Abs. 1 FamFG fehle. Karlheinz Muscheler tritt dieser Rechtsauffassung des BGH sachlich entschieden entgegen und meint, »[d]as BVerfG sollte den XII. Zivilsenat zur Räson bringen«.