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Cover von: Die vertragliche Seite des LkSG
Hannes Wais

Die vertragliche Seite des LkSG

Rubrik: Aufsätze
Jahrgang 78 (2023) / Heft 10, S. 429-438 (10)
Publiziert 15.05.2023
DOI 10.1628/jz-2023-0142
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  • 10.1628/jz-2023-0142
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Beschreibung
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet im Rahmen seines § 6 die erfassten Unternehmen seit Jahresbeginn zur Vereinbarung erheblicher vertraglicher Zusicherungen ihrer (unmittelbaren) Zulieferer. In der juristischen Diskussion kaum beleuchtet wurde bisher, wie sich entsprechende Vertragsklauseln zu menschenrechts- und umweltbezogenen Erwartungen und ihrer Einhaltung mit dem deutschen AGB-Recht vereinbaren lassen. Dies nimmt der vorliegende Beitrag zum Anlass einer genaueren Untersuchung der Wechselwirkungen von LkSG und §§ 305 ff. BGB.