Rechtswissenschaft
Hannes Wais
Die vertragliche Seite des LkSG
Jahrgang 78 (2023) / Heft 10,
S. 429-438 (10)
Publiziert 15.05.2023
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet im Rahmen seines § 6 die erfassten Unternehmen seit Jahresbeginn zur Vereinbarung erheblicher vertraglicher Zusicherungen ihrer (unmittelbaren) Zulieferer. In der juristischen Diskussion kaum beleuchtet wurde bisher, wie sich entsprechende Vertragsklauseln zu menschenrechts- und umweltbezogenen Erwartungen und ihrer Einhaltung mit dem deutschen AGB-Recht vereinbaren lassen. Dies nimmt der vorliegende Beitrag zum Anlass einer genaueren Untersuchung der Wechselwirkungen von LkSG und §§ 305 ff. BGB.