Astrid Stadler
Die Vorschläge des Gemeinsamen Referenzrahmens für ein europäisches Sachenrecht – Grundprinzipien und Eigentumserwerb
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Die allgemeinen sachenrechtlichen Regelungen im VIII. Buch des Draft Common Frame of Reference lassen an vielen Stellen dogmatisch konsistent verwirklichte Strukturprinzipien vermissen. Dies mag zwar angesichts der wohl unausweichlichen Notwendigkeit von Kompromissen bei dem Versuch einer Harmonisierung der verschiedenen europäischen Rechtsordnungen nicht überraschen. Einzelfall- und Sonderregelungen zur Korrektur von Grundentscheidungen engen jedoch auch notwendige Gestaltungs- bzw. Anpassungsmöglichkeiten der Rechtspraxis ein.