Martin Böse, Scarlett Jansen
Die Vortat der Geldwäsche – unionsrechtliche Vorgaben und ihre Konsequenzen für das deutsche Strafrecht
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- 10.1628/jz-2019-0209
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Der Straftatbestand der Geldwäsche beruht weitgehend auf völker- und unionsrechtlichen Vorgaben. Diese werden mit der EU-Richtlinie 2018/1673 fortgeschrieben, die den Anwendungsbereich der Geldwäsche erheblich ausweitet, indem sie eine Erweiterung des Vortatenkatalogs und eine Erstreckung auf im Ausland begangene, dort jedoch nicht strafbare Taten vorsieht. Der Beitrag nimmt eine kritische Würdigung dieser Neuerungen vor und entwickelt Vorschläge für die Umsetzung der Richtlinie in das deutsche Strafrecht.